Wiehagen Publishing & Eventservice - Festivals - Non Food Traders - Merchandise - Metal MarktDeutsch/German
AGB

Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Die Standgebühr ist vor dem Aufbau in bar zu entrichten, bzw. vorab zu überweisen. In bestimmten Fällen ist die Standgebühr als Vorkasse nach Rechnungsstellung fällig. Die Tiefe des Standes ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, darf jedoch nicht mehr als max. 8 Meter betragen.

Berechnungsgrundlage ist immer die längste Standseite.

Es sind die gesetzlichen Bestimmungen des Reisegewerbes einzuhalten. Die Reisegewerbekarte ist mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Der Standbetreiber ist Vollkaufmann und sich seiner Rechte und Pflichten bewusst.

Folgende Artikel bzw. Gegenstände dürfen auf keinen Fall verkauft werden: Drogen, Waffen, Bootlegs, Food & Drinks, pornographische und sonstige auf dem Index stehende Artikel, Tabak, Zigaretten usw.

Ebenso ist der Verkauf oder auch kostenlose Weitergabe von Band/ Künstler- Merchandise der auf dem Festival auftretenden Bands verboten, da diese Rechte exklusiv vergeben sind. Genauso ist die Herstellung, Verkauf oder auch kostenlose Weitergabe von Festivalbezogenem Merchandise untersagt.

Das Equipment für einen Stand im Außenbereich ist von den Standbetreibern selbst mitzubringen. Ausreichend Stromkabel müssen die einzelnen Händler selbst mitführen. Sämtliche elektrischen Geräte müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Für Stromausfälle und die daraus resultierenden Schäden haftet der Standbetreiber selbst. Die Aufbauten müssen so befestigt sein, das die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist. Für Händler besteht eine eigene Verkehrs-sicherungspflicht. Die Stände haben den Sicherungsvorschriften zu entsprechen und müssen vom TÜV abgenommen worden sein, sofern dies erforderlich ist. Für Schäden, die durch den Standbetreiber verursacht werden, haftet ausschließlich der Standbetreiber selber. Der Standbetreiber verpflichtet sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Kosten für Standumbauten, die aufgrund von organisatorischen/ logistischen Änderungen entstanden sind, trägt der Standbetreiber selbst.

Ab 2 Stunden vor Publikumseinlass erlischt der Anspruch auf einen festen Standplatz.

Den Ordnungsbehörden ist zu jeder Zeit Zugang zu gewähren.

Bei  Beschäftigten von über 18 Jahren sind die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes vom 06.06.1994 (BGBI I S.1170), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.06.1998 (BGBI I S. 1242), einzuhalten, insbesondere auch dessen §§4 und 5 über Ruhepausen und Ruhezeit.

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12.04.1976 (BGBI I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.01.1998 (BGBI IS. 164).

Jedem Arbeitnehmer, der an einem Sonntag beschäftigt wird, ist ein Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen, spätestens jedoch am zweiten Sonntag danach, zu gewähren. Jeder gewährte Ersatz-
ruhetag ist in den Arbeitszeitnachweisen gesondert auszuweisen.

An Sonn-und Feiertagen dürfen werdende oder stillende Mütter und Jugendliche nicht beschäftigt werden. Kinder dürfen ebenfalls nicht beschäftigt werden.

Das mitführen von Tieren ist aus Tierschutzrechtlichen Gründen strikt untersagt!

Es ist verboten an dem Verkaufsstand religiöse Gegenstände ( Schilder, Symbole, Flugblätter oder sonstige Drucksachen)  zu verkaufen oder zu verteilen!

Bauchladenverkäufe sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung erlaubt. Ansonsten sind sie unzulässig. Sollte die Veranstaltung über ein ausschließliches Cashless Payment Zahlsystem verfügen ist die Annahme jeglicher anderer Zahlungsmittel untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist mit der Standschliessung zu rechnen. Der genaue Ablauf des Cashless Payment systems geht aus der jeweiligen Hausordnung hervor.

Der Standbetreiber entbindet den Veranstalter sowie die Fa.Wiehagen von der Haftung Dritten gegenüber für Schäden jeglicher Art, die durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht wurden. Der
Standbetreiber sichert verpflichtend zu, dass er sowie seine Mitarbeiter während der gesamten Veranstaltung, inkl. Auf- und Abbauzeiten, nüchtern und frei von sämtlichen Drogen sind.  Der Verkaufsstand ist auf eine ästhetisch anspruchsvolle Weise, dem Charakter der Veranstaltung entsprechend, zu gestalten. Der Vertrag gilt erst mit Zusendung der Anmeldebestätigung als zustande gekommen. Bei Stornierungen seitens des Standbetreibers berechnen wir ab dem 30igsten Tag vor der Veranstaltung 40 % und ab dem 10ten Tag vor der Veranstaltung 100 % des Mietzinses. Stornierungen können nur in schriftlicher Form abgegeben werden. Bei Überbuchung oder sonstigen von uns nicht zu verantwortenden Umständen behalten wir uns vor, dem Standbetreiber keine Anmeldebestätigung zu erteilen. Es wird nur die reine Stellfläche vermietet. Standpositionen können nicht verbindlich zugesagt werden.

Die Zugangsberechtigungen zum Händlerbereich (Händlerbändchen) dürfen nur an Mitarbeiter des Standbetreibers ausgehändigt werden. Ein Verkauf oder eine Weitergabe an unberechtigte Personen ist in keinem Fall zulässig und hat eine sofortige Platzsperre ohne Erstattung der Standmiete zur Folge.  

Für Händler im METAL MARKT werden Verkaufstische bereitgestellt.

Mit „Reinigung“ ist nur der Abtransport gemeint. Der angefallene Müll muss ordnungsgemäß in Kisten oder Müllsäcken aufbewahrt werden. Es werden €  100,-- als Kaution pro Stand erhoben, die bei ordnungsgemäßem Verlassen des Platzes sofort zurückgezahlt werden. Bei genereller Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, wird nur die bis dahin gezahlte Standgebühr erstattet. Darüber hinaus besteht kein Rechtsanspruch. Mündliche Vereinbarungen sind nicht bindend.

Die Ordnungsbehörden sowie  Mitarbeiter von Wiehagen Publishing & Eventservice sind berechtigt jederzeit von den Ständen Fotos / Videos von den Verkaufs-/Promotion ständen zu machen!

Buchungen die nicht Online durchgeführt werden, erfordern einen Mehraufwand der mit Zusatzgebühren von EURO 15,-- berechnet wird.

Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Werl.

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